Zum Auftakt der parlamentarischen Beratung über die Altersvorsorge-Reform präsentieren Arbeitgeberverband und economiesuisse ihre Alternative zur Sicherung der heutigen Renten. Eine zentrale Rolle spielt das Rentenalter 65 für beide Geschlechter. Damit lassen sich die ausgaben- und einnahmeseitigen Reformmassnahmen ausbalancieren. Massive Mehreinnahmen, wie sie der Bundesrat vorsieht, wären ein Wachstumskiller, schreiben die beiden Verbände in einer Mitteilung.
Die beiden Spitzenverbände verlangen, die Reformmassnahmen auszubalancieren. Die Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide Geschlechter spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie verlängere nicht nur die Beitragsfinanzierung, sondern schaffe auch die Voraussetzungen, das hiesige Arbeitskräfte-Potenzial besser auszuschöpfen. Der demografisch bedingte Fachkräfte-Mangel und eine dadurch drohende Wachstumsschwäche können so abgefedert werden.
Der Lösungsvorschlag von Arbeitgeberverband und economiesuisse birgt gemäss eigener Einschätzung weitere Vorteile: Er teilt die bundesrätliche Mammutvorlage in verdaubare Reformschritte auf – und schützt damit vor Steuererhöhungen auf Vorrat sowie einer voreiligen Erhöhung des Rentenalters. Zudem sei die Lösung der Spitzenverbände fair: Das Volk kann zu in sich stimmigen Fragen ja oder nein sagen. Dagegen setze der Bundesrat mit seinem Paket, das unterschiedlichste Inhalte miteinander vermischt, alles auf eine Karte. Er riskiere damit viel. Allein mit Blick auf die happigen Mehrkosten sei absehbar, dass die Vorlage spätestens an der Urne scheitern wird, heisst es in einer Mitteilung.
Arbeitgeber und economiesuisse wollen das Vorhaben in zwei Kernvorlagen aufteilen: Kernvorlage 1 umfasst:
• Flexibilisierung Rentenbezug 62 bis 70 und Angleichung des Referenzrentenalters von Frau und Mann bei 65/65 (Anhebung Referenzalter Frau in vier Schritten) gekoppelt mit einer Mehrwertsteuererhöhung um max. 0,6 Prozentpunkte;
• Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit verhältnismässiger Kompensation auch für die Übergangsgeneration (ab Alter 55), jedoch Verzicht auf Leistungsausbau.
Kernvorlage 2 umfasst:
• Eine Stabilisierungsregel für die AHV, welche ein finanzielles Abdriften der AHV in jedem Fall auch langfristig verhindert;
• In einem ersten Schritt würde bei einer Unterschreitung des Standes des AHV-Fonds von 100 Prozent (Ist-Wert) der Auftrag ausgelöst, wonach Bundesrat und Parlament innert ca. vier bis fünf Jahren die nötigen Korrekturmassnahmen zu treffen hätten (Primat der Politik).
Parallel zu diesen beiden Kernvorlagen würde sich die Wirtschaft einer weiteren Verbesserung der Transparenz im Bereich der Vollversicherungen entlang einer entsprechenden Verordnungsanpassung, die im Einzelnen einer Vernehmlassung zu unterziehen wäre, nicht widersetzen.
In einem späteren zweiten Paket ab 2020 könnten Massnahmen wie die Entpolitisierung des Mindestumwandlungssatzes oder auch eine Modernisierung der Hinterlassenenleistungen im Sinne der vorstehenden Ausführungen an die Hand genommen werden.
Die Wirtschaft erachtet es zudem als zentral, als Zeitpunkt des Inkrafttretens der beiden Kernvorlagen den 1.1.2018 anzustreben. Dies nicht zuletzt deshalb, weil durch das Wegfallen der IV-Zusatzfinanzierung der erste Schritt der Anhebung der Mehrwertsteuer von 0,3 Prozent zugunsten der AHV ohne zusätzliche Umstellungskosten vollzogen werden könnte.
Das Gesamtpaket sollte zudem um alle technischen Bestimmungen entlastet werden. Diese könnten innert nützlicher Frist als separate Vorlagen verhandelt, beschlossen und umgesetzt werden.