In einer Standesinitiative hat der Kanton Neuenburg verlangt, dass der Anteil der Immobilienanlagen wieder auf 50 Prozent (heute 30) erhöht wird. Konrad Graber führte für die Kommission aus:
Nach Ansicht der Kommission haben sich die neuen Anlagelimiten in den letzten Jahren gut bewährt, und in der Praxis sind keine grösseren Probleme entstanden. Das «Comply or explain»-Prinzip wurde auch vonseiten der Aufsichtsbehörde akzeptiert. Auf eine entsprechende Frage wurde vonseiten der Verwaltung betont, dass es entgegen einer Aussage in der durchgeführten Anhörung nicht korrekt sei, dass es nicht mehr möglich ist, Immobilien zu kaufen, wenn der Anteil bereits mehr als 30 Prozent betrage: Bei einer guten Begründung, guter Lage der Immobilie und nachhaltiger Rendite sei es auch heute noch möglich, den Anteil auf über 30 Prozent anzuheben, falls die Verantwortlichen der Pensionskassen dies wünschen und dann letztlich auch verantworten. Die Initiative wird abgelehnt.
Im Rahmen der Diskussion über die BVV2 erfolgte noch eine kurze Diskussion darüber, ob Beteiligungen an Familienaktiengesellschaften weiterhin als alternative Anlagen zu qualifizieren seien oder ob es nicht angebracht wäre, diese ebenfalls unter Artikel 53 Absatz 1d BVV2, «Beteiligungen und Gesellschaften», zu berücksichtigen. Dieser Vorschlag wurde offensichtlich ebenfalls studiert und verworfen, weil man zur Auffassung gelangte, dass Beteiligungen an Familienaktiengesellschaften nicht ähnlich liquid sind wie Beteiligungen an börsenkotierten Wertschriften. Deshalb sei es gerechtfertigt, Beteiligungen an Familienaktiengesellschaften weiterhin als alternative Anlagen zu qualifizieren.