(SDA) Damit die Auswirkungen von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse auf Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe klar werden, soll sie der Bundesrat statistisch erheben. Das soll umfassend geschehen. Bezüge für Wohneigentum, Wegzug ins Ausland oder der Gang in die Selbstständigkeit sollen gleichermassen erfasst werden. Mit dieser Ausweitung des statistischen Mandats schloss sich der Ständerat am Mittwoch dem Nationalrat an.

In einer als Erstrat verabschiedeten Version hatte die Kleine Kammer nur die Bezüge für Wohneigentum erfassen wollen. Kommissionssprecherin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) erklärte, eine breitere Erfassung sei im Sinne der Kohärenz erwünscht. Sozialminister Alain Berset widersetzte sich mit dem Hinweis darauf, dass es keine Garantie gebe, den Zusammenhang zwischen Vorbezügen und dem späteren Bezug von Ergänzungsleistungen analysieren zu können. Zudem liefen in den verschiedenen Ämtern Arbeiten, die eventuell in eine Revision der Regeln für die Ergänzungsleistung münden.

Der Ständerat folgte indessen seiner Kommission und dem Nationalrat. Er hiess die Motion mit 38 zu 3 Stimmen gut. Das Geschäft geht an den Bundesrat. National- und Ständerat möchten mit der Datensammlung herausfinden, wie viele Menschen später staatliche Leistungen – Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen von AHV oder IV – beziehen, weil sie das Geld aus ihrer zweiten Säule ausgegeben haben.

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