Die Basler Zeitung berichtet über die Vorschläge der Wirtschaftskommission WAK für das neue Basler PK-Gesetz. Die Zeitung schreibt: “Die Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK) des Grossen Rates, die seit Mitte Oktober des letzten Jahres über dem Pensionskassengesetz gebrütet hat, übernimmt im Wesentlichen die Vorschläge des Regierungsrates, mit einer gewichtigen Ausnahme: Die Kommission will den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat.
Die Finanzierungsbeiträge sollen gleich hoch bleiben wie bisher, was heisst, dass der Arbeitgeber (Kanton) 20 Prozent der versicherten Lohnsumme beisteuert, die Arbeitnehmenden 9,5 Prozent des versicherten Lohns. Der Technische Zinssatz wird von heute 4 Prozent auf maximal 3 Prozent gesenkt. Das Rücktritts- oder Rentenalter wird von 63 auf 65 Jahre erhöht. Es ist eine Uebergangsregelung vorgesehen.
Für die Pensionskasse, die heute einen Deckungsgrad von 103 Prozent aufweist, ist das System der Teil-Kapitalisierung vorgesehen. Auf die Gelder, die derzeit von der Arbeitnehmerseite immer noch in die laufende Sanierung fliessen, verzichtet der Kanton – sie werden stattdessen zur Stärkung des Deckungsgrads eingesetzt. Das kostet den Kanton 600 Mio. Franken, und diese waren schon im regierungsrätlichen Ratschlag enthalten. Dazu kommen weitere 400 Millionen, die es grösstenteils zur Wahrung der Besitzstände braucht. Insgesamt wird die Revision des Pensionskassengesetzes die Kantonsrechnung 2016 mit einer Milliarde Franken belasten und entsprechend die Schulden vermehren.