Das Berner Stimmvolk befürwortet die Sanierung der beiden staatlichen Pensionskassen. Die Hauptvorlage erhielt 61,7 Prozent Ja-Stimmen, der Eventualantrag des Grossen Rats 61,4 Prozent. Das Stimmvolk gab in der Stichfrage der Hauptvorlage den Vorzug: 60,5 Prozent der Stimmen gingen an die Hauptvorlage, 39,5 Prozent an den Eventualantrag.
Die Bernische Lehrerversicherungskasse (BVLK) und die Bernische Pensionskasse (BPK) der Kantonsangestellten weisen beide eine Unterdeckung auf und müssen bis in 20 Jahren saniert werden. Abgestimmt wurde über das neue Gesetz und über den Eventualantrag, den das Kantonsparlament verabschiedet hat.
Das neue Gesetz, das nun auf Anfang 2015 in Kraft tritt, sieht einen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vor. Der Kanton zahlt eine Übergangseinlage von 500 Millionen Franken an die Erwerbstätigen, um den Wechsel abzufedern. Zudem leistet der Kanton einen einmaligen Betrag, um die Deckungslücke der Pensionskassen aufzufüllen – rund 1,7 Milliarden Franken.
Arbeitgeber und Personal müssen bis ins Jahr 2034 Finanzierungsbeiträge zahlen, damit der Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht wird – zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen. Der Kanton als Arbeitgeber zahlt rund 1,1 Milliarden Franken
Beim Eventualantrag – einem Vorschlag aus dem Kantonsparlament – hätte sich das Staatspersonal finanziell stärker an der Sanierung der Pensionskassen beteiligen müssen. Der einmalige Kantonsbetrag hätte 1,3 Mrd. statt 1,7 Milliarden Franken betragen. Die Lohnabzüge für das Staatspersonal wären gut ein halbes Prozent höher gelegen.