73% der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen befanden sich Ende 2012 in Unterdeckung. Das zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Complementa. Diese Zahl ist weniger auf ein Missmanagement der Kassen zurückzuführen, sondern ist vielmehr das Ergebnis gesetzlicher Sonderregelungen, die solche Unterdeckungen bis 2011 ausdrücklich erlaubten. Der Finanzierungsbedarf der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen für eine Vollkapitalisierung ist beträchtlich. Gestützt auf die neuesten verfügbaren Bilanzen und ausgewiesene Deckungsgrade (per 31.12.2012) beträgt er alleine für die kantonalen Pensionskassen 30 Mrd. Fr.