Die Oberaufsichtskommission hat Weisungen zur Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle erlassen. Diese Weisungen definieren die Mindestanforderungen für die Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstellen. Sie tragen laut eigener Einschätzung der OAK “zu einer verbesserten Vergleichbarkeit und Auswertbarkeit der Revisionsstellenberichte bei und stellen eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung dar.”

  Weisung OAK