In seinem Newsletter wendet sich der Pensionskassenverband gegen die wachsende Kritik am Kapitalbezug und schreibt: “In den letzten Wochen kritisierten einzelne kantonale Finanzdirektoren und Vertreter von AHV-/IV-Stellen die Möglichkeit des Kapitalbezuges in der zweiten Säule. Orchestriert wurden diese Vorwürfe mit politischen Vorstössen, die eine Beschränkung der Kapitalauszahlungen forderten. Ohne konkrete Zahlen auf den Tisch zu legen, wird pauschal behauptet, Kapitalbezüger würden ihr BVG-Geld verprassen und seien anschliessend auf von den Steuerzahlern finanzierte Ergänzungsleistungen angewiesen. Es gibt bis heute aber keine erhärtete, wissenschaftlich untermauerte Korrelation zwischen Kapitalbezug und nachfolgendem EL-Bezug. Die fixe Idee hinter den Vorwürfen gegen den Kapitalbezug trifft in dieser Form sicher nicht zu. Sollten die Ausgleichkassen Kenntnisse von schwerwiegenden Missständen in diesem Bereich haben, sollten sie diese offenlegen. Es geht nicht an, ohne Beweise nur aufgrund von wenigen, aber spektakulär geschilderten Einzelfällen den Kapitalbezug zu verteufeln. Auch Kapitalbezüger sind letztlich Steuerzahler und dürfen nicht bevormundet werden.”