Ausgehend von der Frage, welche Anlageinstrumente Kosten verursachen, die bislang nicht in der Betriebsrechnung von Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesen wurden, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bei der Beratungsfirma c-alm eine Studie in Auftrag gegeben. Die Untersuchung geht auf die Kriterien ein, die es ermöglichen, die verschiedenen Anlagenarten zu unterscheiden und zu bestimmen, wie die kostentragende Anlagen gemäss Art. 48a, Abs. 3, BVV 2 zu behandeln sind. Diese Empfehlungen dienen nun der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) als Grundlage für die Erarbeitung von verbindlichen Regeln.

 Studie c-alm  BVV2 Art. 48a