Ausgabe 6 der “Sozialen Sicherheit” ist schwerpunktmässig der vom Bundesrat lancierten Reform der Altersvorsorge gewidmet. Im Vorwort informiert Martin Kaiser, dass vier aktuell im Fokus stehende Studien Auskunft über die grundlegenden Fragen und Entwicklungen Auskunft geben sollen. Die Studien befassen sich mit den Steuerungsmechanismen in der AHV, den unterschiedlichen Sterblichkeiten nach Berufstätigkeit, der Babyboom-Generation und der AHV sowie dem Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung.
Von besonderem Interesse sind die Angaben zu Sterblichkeit und sozioprofessioneller Stellung der Versicherten. Ein Punkt, der im Zusammenhang mit der Diskussion um den Umwandlungssatz in letzter Zeit vermehrt Beachtung gefunden hat aber auch für die AHV von Interesse ist.
Die Gliederung der Erwerbstätigen in sozioprofessionelle Gruppen anhand von Beruf, Bildungsstand und Position im Unternehmen bestätigt, dass die Sterblichkeitsunterschiede bei Männern grösser sind als bei Frauen. Bei den Männern weisen Ingenieure und Kaderleute sowie Personen mit liberalen Berufen (weniger als 8000 Todesfälle pro 100’000 Personen) ein deutlich tieferes Sterblichkeitsrisiko auf als Angestellte, Arbeiter und ungelernte Arbeitskräfte (über 12’000 Todesfälle pro 100’000 Personen). Handwerker, Selbstständig-
erwerbende und Landwirte liegen dazwischen. Wider Erwarten ist das Sterberisiko bei den Frauen im obersten Management am grössten, was auf einen deutlich weniger engen Zusammenhang zwischen sozialer Position und Risiko schliessen lässt. Am geringsten ist das Sterblichkeitsrisiko bei den Ingenieurinnen und Kaderfrauen.
Es bestehen sowohl im Alter von 25 als auch von 65 Jahren erhebliche Unterschiede bei der Lebenserwartung. Ein Mann mit einer Ausbildung auf Tertiärstufe hat im Alter von 25 Jahren eine um fünf Jahre höhere Lebenserwartung als ein Mann ohne Ausbildung, mit 65 Jahren beträgt der Unterschied knapp drei Jahre. Bei den Frauen variiert die durchschnittliche Lebenswartung um drei Jahre im Alter von 25 Jahren und um zwei Jahre im Alter von 65 Jahren. In Prozenten ausgedrückt verlängern sich die Rentenjahre von Männern mit Tertiärabschluss im Vergleich zu Männern ohne Bildungsabschluss oder mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I (obligatorische Schule) um 17 Prozent (Frauen: 10 Prozent).