Die umfangmässig wieder etwas bescheidener ausgefallene, neuste Ausgabe der “Mitteilungen über die berufliche Vorsorge” Ausgabe Nr. 126 enthält u.a. einen Hinweis, welche Aufgaben dem BSV künftig mit Blick auf die jetzt operative Oberaufsichtskommission gemäss “Organisationsverordnung” noch zufallen. Es wird dort festgehalten, dass das Amt “auch weiterhin dafür zuständig ist, Rechtsgutachten zu allen Auslegungsfragen der Gesetzgebung zur beruflichen Vorsorge abzugeben, (und) wird in den Mitteilungen auch weiterhin Stellungnahmen veröffentlichen. Genauso bleiben die weiteren Rubriken der Mitteilungen erhalten (Hinweise und Rechtsprechung). In einer neuen Rubrik „Exkurs“ werden punktuell detailliertere Überlegungen und Analysen über ein gewähltes Thema veröffentlicht.” In dieser ersten Ausgabe 2012 suchten wir allerdings einen solchen Exkurs vergeblich.

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