asipIn einer ersten Stellungnahme hat der Pensionskassenverband Befriedigung zu den vorgenommenen Änderungen in den Verordnungen zur Strukturreform geäussert. In der Mitteilung heisst es: “Der schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat – wohl aufgrund der massiven Kritik im Vernehmlassungsverfahren – Korrekturen vorgenommen hat. Nach wie vor fehlt allerdings für einige Bestimmungen eine gesetzliche Grundlage (z.B. Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven)  und es muss sich zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmassnahmen mehr als nur Beruhigungspillen sind.”

Weiter hält der ASIP fest: “Notwendig sind letztlich eine gewisse Bodenhaftung der Akteure sowie ein von Ethik geleitetes Geschäftsgebaren. Die persönliche Integrität der mit der Führung und Überwachung der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen stellt das wichtigste Kriterium dar.
Der ASIP begrüsst aber die vorgenommenen Anpassungen. Der Bundesrat trägt z.B. den unterschiedlichen Vorsorgestrukturen Rechnung, indem er keine formelle Pflicht zur Erstellung eines internen Kontrollsystems (IKS) unabhängig von der Grösse und Komplexität mehr vorsieht. Überarbeitet wurden auch die den Revisionsstellen übertragenen Kompetenzen und die Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung wurden präzisiert. Positiv zur Kenntnis genommen werden auch die angepassten Inkraftsetzungs- und Umsetzungsbestimmungen.”

 Mitteilung ASIP