In der NZZ kommentiert Christian Koller, Partner bei Gloor&Sieger Rechtsanwälte, den Bundesgerichtsentscheid bez. Herausgabe von Retrozessionen. Koller beschreibt detailliert die Hintergründe, gibt dem Bundesgericht für seinen Entscheid aber eine schlechte Note. Sein Fazit: “Das Urteil bringt in vielen Belangen Klarheit, differenziert aber ungenügend zwischen unterschiedlichen Kundensegmenten und den danach abzustufenden Informationspflichten eines Vermögensverwalters. Vielleicht atmet der Entscheid bereits den Geist der revidierten Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2), welche verlangt, dass Retrozessionen zwingend der Vorsorgeeinrichtung zukommen müssen. Dies gilt aber erst ab Anfang 2012 – wohlgemerkt ohne Rückwirkung.”

 NZZ