adminIn der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 23’940 auf 24’360 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20’520 auf 20’880 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6’682 Franken (heute 6’566) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33’408 Franken (heute 32’832) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1’140 auf 1’160 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2’280 auf 2’320 Franken. Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 18’720 auf 19’050 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 28’080 auf 28’575 Franken für Ehepaare und von 9’780 auf 9’945 Franken für Waisen erhöht. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.

aaa Mitteilung BSV