(awp) Zahlungen der UBS AG in die Pensionskassen der damaligen Chefs Peter Kurer und Marcel Rohner sind offenbar kein Fall mehr für die Zürcher Staatsanwaltschaft. Es sei eine Nichteintretensverfügung erfolgt, zitiert die Zeitung "Sonntag" (Ausgabe 08.08.) Peter Pellegrini, Leiter der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte.

Die UBS hatte dem Bericht zufolge Beiträge von 3,3 Mio CHF an Kurer und 1,2 Mio CHF an Rohner als "freiwillig" bezeichnet. Auslöser war eine Strafanzeige von Rechtsanwalt und Kleinanleger-Vertreter Hans-Jacob Heitz gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe keinen "Freundschaftsdienst" erkennen können, heisst es in dem Artikel. Allerdings könnte den Managern neues Ungemach drohen. "Mit Blick auf die im Februar 2009 erfolgte Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA wird der noch ausstehende Bundesgerichtsentscheid abgewartet", so Pellegrini.

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