kurer-und-rohnerDie Pensionskassen-Zahlungen der UBS an das Ex-Führungsduo Peter Kurer und Marcel Rohner sind aus rechtlicher Sicht kein Thema mehr. Eine Klage aus Aktionärskreisen gegen die Grossbank ist vom Tisch, schreibt die NZZ.

Die UBS bedachte Kurer und Rohner zum Abschied nach eigenen Angaben freiwillig mit 3,3 respektive 1,2 Mio. Fr. für deren Pensionskassen. Aktionärsvertreter und Rechtsanwalt Hans-Jacob Heitz warf der UBS darauf willkürlichen Umgang mit dem Firmengeld vor und reichte Strafanzeige gegen die Bank ein.

Der für Wirtschaftsdelikte zuständige Zürcher Staatsanwalt Peter Pellegrini bestätigte am Montag auf Anfrage eine Meldung der Zeitung «Sonntag», dass im Fall der Zahlungen an Kurer und Rohner eine Nichteintretensverfügung erfolgt sei. Die Staatsanwaltschaft lässt die Klage somit gar nicht erst zu.

NZZ