admin Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung eröffnet. Mit dieser "IV-Revision 6b" erfüllt er den Auftrag des Parlaments, die IV insbesondere mit Einsparungen zu sanieren. Das Massnahmenpaket soll sicherstellen, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, also ab 2018, finanziell auf eigenen Beinen steht. Sie soll es der IV darüber hinaus ermöglichen, ihre Schulden bei der AHV bis voraussichtlich 2028 zu tilgen. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Oktober 2010. Die IV-Revision 6b soll 2015 in Kraft treten.

Das vierstufige Rentensystem der Invalidenversicherung (IV) mit Viertels-, Halb- und Dreiviertels- und Vollrenten soll durch ein stufenloses System ersetzt werden. Mit dieser Massnahme möchte der Bundesrat die IV ab 2019 um jährlich 400 Millionen Franken entlasten.

Mitteilung EDI