parlament Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat an ihrer Sitzung vom 27.4.10 von der Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 2010 zur Pa. Iv. Hegetschwiler (vom 18.6.2004!) Kenntnis genommen, in welcher er sich gegen den erneuten Wechsel zur relativen Methode ausspricht und beantragt, nur die Regelungen über die Besteuerungskompetenz der Kantone bei interkantonalen Ersatzbeschaffungen und über die gegenseitige Meldepflicht der Kantone weiterzuverfolgen. Trotz dieser negativen Erklärung des Bundesrates gegenüber der relativen Methode hält die Kommission an ihrem Entwurf vom 19. Januar 2010 fest. Die Vorlage soll in der Sommersession vom Nationalrat behandelt werden.

WAK Medienkonferenz 27.4. / 04.450 Pa.Iv. Hegetschweiler