Vertreter von Pensionskassen und Lebensversicherungen erwarten nach dem Nein zum tieferen Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge keine umwälzenden Veränderungen im Markt. Zu strengeren Auflagen für die Zweite Säule äussern sie sich vorwiegend skeptisch.

Dass nun Pensionskassen reihenweise die Segel streichen müssten, wäre für Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbandes ASIP, eine vorschnelle Folgerung. Doch: "Verlierer sind jene knapp 20% der Kassen, die lediglich einen BVG-Minimalplan anbieten. Sie müssen bei der Finanzierung über die Bücher." Zwei von drei Kassen bieten eine weitergehende Vorsorge mit tieferem Umwandlungssatz an. Sie seien vom Abstimmungsausgang weniger betroffen, sagt Konrad. Das deutliche Nein will er für eine selbstkritische, sachliche Standortbestimmung nutzen, wie er sagt.

Laut Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorgeberatung der Swisscanto, sind vor allem Kassen mit vielen Rentnern gefährdet. Um die Renten nicht anzutasten, müssten sie bei Engpässen auf die noch aktiven Versicherten zurückgreifen, entweder mit höheren Beiträgen oder auch mit tieferen Zinsen auf dem Sparkapital.

Lebensversicherungen werden wegen des Ausgangs der Abstimmung nicht aus dem Geschäft mit der beruflichen Vorsorge aussteigen, wie Frank Keidel, Sprecher des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV), sagt. "Nicht sie haben ja verloren, sondern die Angestellten, die die Renten quersubventionieren."

Sollten sich die Rahmenbedingungen aber verschlechtern, schliesst Keidel nicht aus, dass sich Gesellschaften aus der Vollversicherung zurückziehen, in der sie Anlagerisiko und Langlebigkeitsrisiko für die Versicherten komplett tragen. "Für über 150’000 KMU-Betriebe, die dort versichert sind, wäre das gravierend."

Eine mögliche Variante für diesen Fall wäre, dass die Versicherung die Anlagerisiken nicht mehr trägt, sondern auf die Kunden überträgt. Das allfällige Sanierungsrisiko läge dann bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wie bei den Pensionskassen.

Das bestätigt Martin Läderach, Sprecher von Swiss Life. Er argumentiert mit der Gewinnausschüttungsquote (Legal Quote). "Würde sie vom Brutto- aufs Nettoprinzip wechseln, müsste sich Swiss Life und wohl die gesamte Lebensversicherungsbranche Gedanken machen, wie das Geschäft weiter betrieben werden soll."

Handelszeitung