parlament Eingereichter Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich (Marlies Bänziger, G) folgende parlamentarische Initiative ein: Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass private und öffentlich-rechtliche Pensionskassen sowie Anlagestiftungen der zweiten Säule der Aufsicht der Finma unterstellt werden.

Begründung: Nach dem wuchtigen Nein des Souveräns zur Senkung des Umwandlungssatzes im Rahmen der BVG-Revision, stellt sich die Frage nach möglichen Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verwaltungstätigkeit der Pensionskassen. Pensionskassen unterstehen der Aufsicht des BSV. In fachlicher Hinsicht mag das Sinn machen, nicht aber in finanzieller Hinsicht. Die Pensionskassen horten unser Altersguthaben und verwalten es treuhänderisch.

Sie müssen es gewinnbringend anlegen. Die Anlagerichtlinien werden vom Bundesrat festgelegt. Ein wesentlicher Teil des Pensionskassenkapitals darf auch im Rahmen von Börsenquotierten Kapitalanlagen angelegt werden.

Dass die Praxis der Kapitalanlagen plus die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien nicht in den Aufgabenbereich des BSV gehören, liegt auf der Hand. Ebenso, dass die Finma in diesem Bereich über das notwendige Handwerk verfügt. Darum rechtfertigt es sich, die Pensionskassen im Rahmen in finanzieller Hinsicht der Aufsicht der Finma zu unterstellen.

Kommentar PW: In der soeben beendeten Frühjahrssession hat das Parlament die sog. Strukturreform abgeschlossen. Das dürfte Frau Bänziger allerdings entgangen sein. Das BSV hat demzufolge keine Aufsichtsaufgaben mehr zu erfüllen. Auch nicht über die Praxis der Kapitalanlagen, nicht einmal der “Börsenquotierten” (was immer das sei). Schwebt Frau Bänziger vor, dass die Finma die PKs bei den Anlagen, die kant. Aufsichtsämter in den restlichen Bereichen beaufsichtigen soll?

Initiative Bänziger