image Auf “Proplanta – Informationszentrum für die Landwirtschaft” wird Stellung bezogen zur Abstimmung über den Umwandlungssatz. Die Schlussfolgerung aus den Überlegungen: “Die Bäuerinnen und Bauern sind auch Arbeitgeber und haben ihr Personal gemäss den gesetzlichen Vorschriften der obligatorischen beruflichen Vorsorge anzuschließen. Sie beteiligen sich dabei zumindest zur Hälfte an den Prämien. Wenn die Pensionskassen und Versicherer gezwungen werden, den Rentnern zu hohe Leistungen auszurichten, so müssen sie die Prämiensätze anheben um genügend Geld für diese Leistungen zu verdienen.

Selbstverständlich sollen die Pensionskassen und Versicherer danach trachten, diesen Mindestwert in der Praxis zu überbieten und ihren Versicherten möglichst attraktive Bedingungen zu bieten. Dies darf aber nicht auf dem Buckel der jungen Erwerbstätigen und der freiwillig Versicherten erfolgen. Die Bäuerinnen und Bauern sind deshalb an einem korrekten Mindest-Umwandlungssatz interessiert und legen bei der Vorlage zur Absenkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge am 7. März 2010 ein Ja in die Urne.

  Proplanta