imageNachdem seit dem Inkrafttreten des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Post insgesamt über 20 verschiedene Sozialpläne ausgehandelt worden sind, wird ab nächstem Jahr ein einziger, einheitlicher Sozialplan angewendet. Verhandlungen über allfällige flankierende Massnahmen bei betrieblichen Veränderungen gibt es nur noch, wenn mehr als 450 Mitarbeitende und 250 Vollzeitstellen betroffen sind.

Vier Leistungspakete stehen im neuen Sozialplan zur Verfügung. Das erste umfasst die Unterstützung bei der internen und externen Stellensuche während der Weiterbeschäftigung bei der Post. Die drei weiteren Pakete beinhalten die Möglichkeit eines frühzeitigen Austritts verbunden mit Weiterbildungsmassnahmen, der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder der Unterstützung durch einen Stellenvermittler.

Von einer Restrukturierung betroffene Mitarbeitende mit vollendetem 62. Altersjahr sind verpflichtet, in Pension zu gehen. Die Post zahlt diesen Mitarbeitenden bis zum ordentlichen AHV-Alter monatlich 1700 Franken (bei 100 Prozent Beschäftigungsgrad) auf das individuelle Sparkapital bei der Pensionskasse ein. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

 Mitteilung der Post