Eingereichter Text: Im Rahmen einer Gesetzesrevision ist das BVG zu entschlacken. Damit soll erreicht werden, dass die Miliztauglichkeit der 2. Säule gewährleistet wird. Versicherte sollen von einer möglichst hohen Transparenz profitieren. Mit mehr Wettbewerb und anderen geeigneten Massnahmen sollen die Verwaltungskosten gesenkt werden können.
Begründung: Der Komplexitätsgrad des BVG hat in der Vergangenheit mit jeder Revision zugenommen. Meist mit guter Absicht wurden neue gesetzliche Bestimmungen beschlossen und neue Verordnungen und Weisungen erlassen. Dies hat das System aber auch verteuert.
Im Rahmen der Abstimmung über den Umwandlungssatz wurde dies deutlich. Die jährlichen Verwaltungskosten wurden von den Gegnern der Vorlage auf 4 Mrd. Franken und pro Versicherten auf rund 800 Franken pro Jahr geschätzt. In einer Gesetzesrevision sollen administrative Vereinfachungen erzielt werden. Die Transparenz für die Versicherten soll erhöht und die Kosten reduziert werden. Dem Gedankengut einer good Governance soll dabei Rechnung getragen werden.
PW. Niemand wird den Motionären in dieser Sache eine schlechte Absicht unterstellen wollen. Aber in seiner Formulierung ist der eingereichte Text nichts weiter als ein frommer Wunsch und der Bundesrat wird in seiner Antwort zweifelsohne feststellen, dass dies alles auch seine Absicht sei und gleichzeitig darauf verweisen, dass es das Parlament ist, das mit zahlreichen Zusatzbegehren jeweils die Durchführung erschwert (oder müsste er sagen “verschlackt”?). Die Forderung – so wichtig sie im Kern auch ist – wird so allgemein gestellt, dass von links bis rechts niemand etwas dagegen sagen und deshalb jedermann unterschreiben kann. Unter den Mitunterzeichnern finden sich von Alex Kuprecht (SVP) über Bruno Frick (CVP) bis Anita Fetz (SP) alle geistigen Strömungen des parlamentarischen Universums konfliktlos vereint. Das alleine dürfte schon Garant für die absehbare Wirkungslosigkeit sein.