sgb Vor dem Hotel Bern, in welchem am 11.1.2010 die Medienkonferenz der Gewerkschaften und der sog. Konsumentenpresse stattfand, demonstrierte eine kleine Gruppe junger Menschen. Nein, nicht wie gehabt gegen den Rentenklau (der an der Konferenz selbst endlos beklagt wurde), sondern gegen das Rentenloch, das sich durch falsche technische Parameter in den Pensionskassen auftut und das von den Jungen gegen jede Generationen-Fairness gefüllt werden muss. Sie thematisierten genau das, was von den Unterstützern des Referendums verschwiegen und schamhaft unter den Tisch gekehrt wird: dass die Pensionskassen nur bestehen können, wenn sie über technisch einwandfreie Grundlagen verfügen. Also keine Pensionierungsverluste erzeugen, die von den Aktiven getragen werden müssen.

In Absenz überzeugender Argumente zu diesem Punkt konzentrierten sich Paul Rechsteiner (SGB) und Rita Schiavi (Unia) auf die Versicherer, welche bloss ihre Profite auf Kosten der Versicherten maximieren wollten. Keine Antwort ist aber auf die Frage zu erhalten, weshalb schon heute viele grosse Kassen mit überobligatorischen Leistungen einen Umwandlungssatz von 6,4% (bspw. die Pensionskasse von Coop CPV) und teilweise noch tiefer anwenden (mit Kompensation im Ueberobligatorium). Der Einwand, das sei vertretbar, weil die Versicherten bessere Leistungen als gemäss BVG erhalten, geht fehl, weil Einrichtungen ohne Ueberobligatorium mit den gleichen Sterbetafeln arbeiten müssen und auf dem Kapitalmarkt auch keine höheren Renditen erzielen und ergo ohne Möglichkeit zur Kompensation von überhöhten Sätzen direkt betroffen sind.

Aber auf solche Feinheiten verzichten die Gegner einer Anpassung zu Gunsten pauschaler Unterstellungen. Aldo Ferrari (Unia) sprach von den “Fehlern einiger Pensionskassen und den Versicherungen” bei den Anlagen, welche nun mir Rentensenkungen ausgeglichen werden sollen und wandte sich gegen die revidierten Anlagevorschriften, welche allerdings mit dem Umwandlungssatz wenig zu tun haben. Sein Verweis auf die Durchschnittserträge über die letzten 20 Jahre ist irreführend, wenn für die letzten 10 Jahre das Resultat einigermassen ernüchternd ist. Eine 10 Jahre dauernde Feinstaubbelastung würde wohl nicht akzeptiert, aber bei Rentenlöchern in der Altersvorsorge wird eisern das Prinzip Hoffnung auf künftige Besserung vertreten.

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