parlament Verstärkte Aufsicht, strengere Verhaltensregeln für Pensionskassenverwalter, Anreize für ältere Arbeitnehmer: Das bringen Änderungen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG), die der Nationalrat als zweite Kammer gutgeheissen hat. Im Zentrum des Pakets steht die mit 151 zu 7 Stimmen angenommene Strukturreform. Die Aufsicht über die zweite Säule wird umfassend kantonalisiert, das heisst alle rund 2600 Vorsorgeeinrichtungen werden einer kantonalen Aufsichtsbehörde unterstellt. Dazu sollen die Kantone Regionen bilden, was teilweise bereits geschehen ist.

Für die Oberaufsicht sorgt neu statt des Bundesrates eine weisungsunabhängige eidgenössische Oberaufsichtskommission aus sieben bis neun Sachverständigen, die für vier Jahre gewählt werden. Sie wird die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden überwachen und für einheitliche Standards sorgen. Eine SVP-Kommissionsminderheit unter Guy Parmelin (VD) wandte sich gegen die Kantonalisierung bzw. Regionalisierung. Der Bundesrat müsse eine einzige Aufsichtsbehörde bezeichnen. Mit 117 zu 46 Stimmen verteidigte der Rat die "bürgernähere" dezentrale Lösung, auf die nach der Vernehmlassung auch der Bundesrat eingeschwenkt war.

Nach der Fusion der Swissfirst und der Bank Bellevue 2005 hatte der Bundesrat sein Projekt mit strengeren Anforderungen an die Integrität und Loyalität von Pensionskassenverwaltern ergänzt. Der Nationalrat nahm nun den vom Erstrat als zu subjektiv gestrichenen "guten Ruf" wieder ins Gesetz auf. Bundesrat und Parlament möchten vorab Interessenskonflikten vorbeugen. Strikt verboten wird so das "parallel running", bei dem Kassenverwalter in die selben Titel investieren wie die Vorsorgeeinrichtung. Jetzt schon tabu ist das "front running", bei dem Anlagen in Kenntnis künftiger Transaktionen der Kasse getätigt werden.

Neu müssen Vorsorgeeinrichtungen alle Vermögensvorteile wie Provisionen und Rabatte zwingend abliefern. Bestimmte Geschäfte sind von der Revisionsstelle vorab zu prüfen. Nach dem Beschluss des Nationalrates müssen Experten, Anlageberater und Anlagemanager im Jahresbericht mit Name und Funktion kenntlich gemacht werden. Mit 166 zu 0 Stimmen angenommen wurden die Massnahmen, mit denen man ältere Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt halten will. Die Reglemente werden es den Versicherten insbesondere ermöglichen, beim Kürzertreten ab 58 Jahren die Folgen von Lohnreduktionen auf die Rente durch erhöhte freiwillige Beiträge aufzufangen.

Auf Antrag von Pierre Triponez (FDP/BE) liess der Nationalrat diese Möglichkeit nur dann zu, wenn sich der Lohn um höchstens die Hälfte reduziert. Der Bundesrat, der Ständerat und eine bürgerliche Minderheit wollten die Grenze bei einem Drittel ziehen, während die Kommissionsmehrheit keine Beschränkung vorsah. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, wird zudem bis zum Alter von 70 Jahren versichert bleiben können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen.

Die zweiteilige Vorlage geht mit einigen Differenzen in den Ständerat zurück.

Handelszeitung / Wortprotokoll

Botschaft des Bundesrates 15.06.07 (BBl 2007 5669) / Message du Conseil fédéral 15.06.07 (FF 2007 5381)

Ständerat/Conseil des Etats 16.09.08 (Erstrat – Premier Conseil)