nzz Die NZZ schreibt zur bevorstehenden Festlegung des BVG-Mindestzinses für 2010: “Am Freitag wird die BVG-Kommission beraten, wie hoch die minimale Verzinsung der Altersguthaben in der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Jahr 2010 sein soll. Das aus Sozialpartnern, Verbänden und Pensionskassenexperten zusammengesetzte Gremium gibt nur eine Empfehlung zuhanden des Bundesrats ab. Faktisch haben diese Ratschläge aber den Charakter von Anweisungen; der Bundesrat ist jedenfalls bisher nur selten davon abgewichen, und dies nur um einen Viertelprozentpunkt. Weil die in der BVG-Kommission vertretenen Organisationen ihre Stellungnahme bereits vor der offiziellen Beratung und Beschlussfassung publizieren oder durchsickern lassen, lässt sich der neue Mindestzins 2010 mit einer ziemlichen Präzision voraussagen.”

Das Blatt geht auch auf die von uns im Newsletter vom 14.9. entwickelte, politisch präzis auskalibrierte und aktuarisch total wasserdichte Zinsformel ein: “Der Geschäftsführer des Vereins Vorsorgeforum, Peter Wirth, hat kürzlich eine nicht ganz ernsthaft gemeinte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes vorgeschlagen: Man addiere den vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) geforderten Zinssatz mit jenem des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) und dividiere durch 2. Die Formel kommt der politischen Realität sehr nahe. So plädierte der SVV vor einem Jahr für 1,75 Prozent und der SGB für 2,25 Prozent. Die BVG-Kommission entschied sich für 2 Prozent. Der Bundesrat übernahm diese Zahl.”

Zu den bisherigen Stellungnahmen der Verbände hält die NZZ fest: “Nach Ansicht der Gewerkschaften müssen BVG-Guthaben im obligatorischen Bereich (bis 82 000 Franken Jahreslohn) nächstes Jahr mit mindestens 2,5 Prozent verzinst werden. Das ist historisch gesehen wenig, forderte der SGB doch bis vor kurzem Zinssätze von über 3 Prozent. Arbeitgeber-, Pensionskassen- und Versicherungsverband haben ihre Forderungen noch nicht veröffentlicht. Dem Vernehmen nach wird der SVV einen Zins um 1,5 Prozent oder etwas höher fordern. Die Arbeitgeber dürften einen Satz im Bereich von 1,75 Prozent beantragen. Die Kommissionsmitglieder bekunden dieses Jahr besondere Mühe, die von ihnen bevorzugten Formeln auf die Zeit während oder nach der Finanzkrise anzuwenden. Der SVV zum Beispiel stellt allein auf Bundesobligationen ab, was zu einem relativ hohen Zinssatz führt. Gewerkschaften und Arbeitgeber, die auch andere Anlagen berücksichtigen, kommen wegen der Kurssprünge je nach Bemessungszeitraum auf unterschiedliche Werte.”