Der K-Tipp berichtet über die Kürzung einer Freizügigkeitsleistung durch die Pensionskasse der Basler Zeitung, weil eine vermutete Teilliquidation bei Unterdeckung vorlag. Der K-Tipp schreibt: “Die Pensionskasse der Basler Zeitung, die VBG-Print Vorsorgestiftung, schrieb im April 2009, das Altersguthaben zum Mitnehmen betrage 273’000 Franken. Doch sie werde die Summe provisorisch kürzen und nur 244’000 überweisen. Begründung: Die VBG-Pensionskasse befinde sich in einer Unterdeckung, und beim Betrieb zeichne sich eine erhebliche Verminderung der Belegschaft ab – was zu einer Teilliquidation der Pensionskasse führe und damit zu einer Kürzung des mitgegebenen Altersguthabens.” Diese Begründung sei falsch gewesen, meint der K-Tipp. Auf seine Intervention hin schrieb die VBG-Print Vorsorgestiftung dem Versicherten umgehend, ihr sei nachträglich mitgeteilt worden, er habe die Arbeitsstelle bei der Basler Zeitung freiwillig verlassen und sei deshalb von keiner Teilliquidation betroffen. Die fehlenden 29’000 Franken wurden inzwischen überwiesen.