parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des BVG vorzulegen, mit dem Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Versicherungseinrichtungen und autonomen bzw. halbautonomen Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, zu schaffen. Bei der Auflösung von Verträgen (Art. 53e BVG) sind die Abzüge für das Zinsrisiko bei Anschlüssen mit Versicherungseinrichtungen abzuschaffen und es ist dafür zu sorgen, dass auch die Versicherungseinrichtungen in Analogie zu den Vorschriften bei Teilliquidation der autonomen/halbautonomen Vorsorgeeinrichtungen technische Rückstellungen, Teuerungsfonds-, Wertschwankungs- und Überschussfondsanteile der neuen Vorsorgeeinrichtung zu übergeben haben.

Motion Bortoluzzi