parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, für Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen, wie sie bereits im Arbeitslosenversicherungsrecht definiert sind, bestehende Lücken in der sozialen Sicherheit gegenüber anderen Berufen so weit wie möglich zu schliessen. Es soll dabei insbesondere die freiwillige berufliche Vorsorge auf entsprechende Anstellungsverhältnisse ausgedehnt werden können, und die Voraussetzungen des Arbeitslosenrechtes sollen für sukzessive Arbeitszeitreduktionen (Bemessungszeitraum, anrechenbarer Arbeitsausfall) angepasst werden.

Antwort des Bundesrates (zur BV): (…) Nach Ansicht des Bundesrates sollten die Sozialpartner und die Vorsorgeeinrichtungen besser über die bereits bestehenden Vorsorgemöglichkeiten informieren und insbesondere die Möglichkeit zu Branchenlösungen nutzen, wie sie bereits in gewissen Bereichen der Kultur bestehen. Die Vorsorgestiftung Artes und Comoedia hat z. B. einen Vorsorgeplan für Kulturschaffende entwickelt, mit dem Arbeitnehmende, die bei einem unterstellten Arbeitgeber tätig sind, grundsätzlich ab dem ersten Arbeitstag und ab dem ersten Franken Lohn versichert sind.

Bei der freiwilligen Versicherung sucht das BSV derzeit gemeinsam mit den interessierten Kreisen nach Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf einen erleichterten Zugang für Arbeitnehmende mit häufigem Stellenwechsel. Gegenwärtig erreichen Personen mit mehreren verschiedenen Arbeitseinsätzen die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge erst im Laufe eines Jahres. Das bedeutet eine "retroaktive" Unterstellung, was nicht wenige Schwierigkeiten nach sich zieht. Eine Lösung bestünde darin, den bezogenen Lohn sofort auf ein Jahr hochzurechnen. Übersteigt der auf ein Jahr hochgerechnete Lohn die Eintrittsschwelle, so hätte der Arbeitnehmende sofort Zugang zur freiwilligen Versicherung.

Motion mit Antwort des Bundesrates