Wenn Rentner im Falle der Sanierung von Pensionskassen entgegen der bisherigen Praxis mitziehen sollen, stellt sich die Frage nach ihren Rechten. Herbert Wohlmann, Rechtsanwalt, votiert in einem Beitrag in der NZZ vom 24.2.09 für die Einsitznahme von Rentner-Vertretern ohne Stimmrecht in den Stiftungsrat. Wohlmann schreibt: “Da die Pensionierten (…) aber keine Stimme hätten, sondern nur beratend mitarbeiten würden, müsste es dem Vertreter der Rentner erlaubt werden, in Fällen, wo die Rentner ihrer Ansicht nach ungerecht behandelt werden, gegen den Entscheid des Stiftungsrates eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zu richten. Dies hätte den Vorteil, dass sich diese Behörden im Voraus mit Allokationsproblemen von Pensionskassen auseinandersetzen müssten. Es ist anzunehmen, dass die Aufsicht die Mitarbeiterzahl etwas erhöhen müsste, was aber diesfalls im Interesse der Rentner läge und auch gerechtfertigt werden könnte.”