Die Pensionskasse des Bundes Publica erhält ab 1. Januar 2010 im Rahmen des Bundespersonalgesetzes (BPG) Arbeitgeberstatus. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Angestellten von Publica ein eigenes Personalreglement und Publica bildet ein eigenes Vorsorgewerk. Der Bundesrat hat die entsprechenden rechtlichen Anpassungen genehmigt.
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