Der ehemalige Präsident der Walliser Lehrerpensionskasse muss für vier Jahre ins Gefängnis, die Untersuchungshaft wird ihn angerechnet. Zudem muss er mehrere Bankguthaben der Pensionskasse zurückerstatten. Das Gericht befand ihn unter anderem der Veruntreuung, des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorung, der Urkundenfälschung sowie der Geldwäscherei für schuldig. Auch muss er der Pensionskasse Schadenersatz zahlen. Um welche Summe es sich dabei handelt, wird auf dem Zivilweg geklärt.

Ein ebenfalls angeklagter, externer Berater der Pensionskasse wurde wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsbesorung verurteilt. Er erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Auch ihm wurde die Untersuchungshaft angerechnet.

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