admin Da die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2009 um 3,2 % angepasst werden, wird der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge der wirtschaftlichen Entwicklung folgend von 23’205 auf 23’940 Franken erhöht. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge (Mindestjahreslohn) steigt auf 20’520 Franken (19’890). Die Grenzbeträge dienen im Wesentlichen dazu, die Eintrittsschwelle für die obligatorische Unterstellung unter die berufliche Vorsorge und den versicherten Lohn («koordinierter Lohn») zu bestimmen. Um die Koordination zwischen der ersten und der zweiten Säule sicherzustellen, treten auch die Anpassungen in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2009 in Kraft.

Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird ebenfalls nach oben angepasst (6’566 Franken (6’365) respektive 32’832 Franken (31’824)).

Mitteilung BSV / Übersichtstabelle