Auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt erhalten Stadträte ein Ruhegehalt: Künftig könnten diese Beträge gesenkt und auf zehn Jahre beschränkt werden.
Auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt erhalten Stadträte ein Ruhegehalt: Künftig könnten diese Beträge gesenkt und auf zehn Jahre beschränkt werden.