Die IG autonome Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen (IGaSG) hält in einem Communiqué fest: «Mit der Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen BVV2, die auf den 1.1.2009 in Kraft treten sollen, hat der Bundesrat den Radar für die hauptsächlichen Treiber der Finanzkrise noch erweitert. Neu dürfen Pensionskassenportfolios unbesehen zu15 % mit Finanzprodukten beschickt werden, die a) keiner versteht, b) keinen wirtschaftlichen Nutzen vermitteln und c) nur Spekulanten und Lieferanten Erträge bescheren.

Die IGaSG kann sich mit dieser Revision nicht anfreunden. Sie empfiehlt dem Bundesrat, die vorgesehene Inkraftsetzung zu suspendieren und die Revision der Anlagevorschriften in eine breite Vernehmlassung zu schicken.»

Zu den Folgen der aktuellen Finanzkrise schreibt die IG: «Wegen der andauernden Finanzkrise dürften zahlreiche Pensionskassen in eine erkleckliche Unterdeckung fallen. Trotzdem erweist sich die berufliche Vorsorge als robust. So können die Vorsorgeeinrichtungen die eingegangenen laufenden Leistungsverpflichtungen ungebrochen wahrnehmen. Daran werden auch weitere Verschlechterungen der Deckungsgrade nichts ändern, solange der laufende Beitragseingang den Leistungsabfluss übersteigt, was in den nächsten zig Jahren überwiegend der Fall sein wird. Buchverluste
auf Aktien werden sich in dieser Zeit wieder auswachsen. Die notwendigen Kapitalstöcke für ferne
Leistungsverpflichtungen kommen automatisch wieder ins Lot, soweit Pensionskassen in
Produktionsfaktoren investiert sind. Sanierungsbeiträge werden allenfalls für Überbrückungsfinanzierungen zur temporären Anhebung der Deckungsgrade nötig. Sie können dem Beitragszahler wieder zur Verfügung gestellt werden, sobald sich die Börsen erholt haben.»

Mitteilung IGaSG