Die Pensionskasse pro orientiert auf ihrer Website, dass der Stiftungsrat entschieden hat, «dass die Verzinsung der Altersguthaben erst nach Kenntnis des Jahresabschlusses festgelegt wird. Die Höhe der Verzinsung ist dabei klar geregelt. Sie erfolgt abgestuft – je nach Deckungsgrad.

Bei einem Deckungsgrad der Stiftung von über 112.5 entscheidet der Stiftungsrat über die Höhe des Zinssatzes. Der Zinssatz entspricht minimal dem BVG-Mindestzinssatz. Bei einem Deckungsgrad von 97.5 bis 112,5% werden die Einlagen mit dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz verzinst. Liegt der Deckungsgrad unter 97.5%, so werden die Vorsorgekapitalien nicht oder minder verzinst.

Mit der Anlagerendite von aktuell minus 10,08% (Benchmark Pictet 2000 BVG-25 Index vom 23.10.08: -10,83%) würde der Deckungsgrad der pensionskasse pro von 101,8 (Ende 2007) auf heute rund 92% sinken. Es ist davon auszugehen, dass die Altersguthaben der Versicherten für das Jahr 2008 nicht verzinst werden. Dafür werden die Prämien für Versicherte und Unternehmungen jedoch voraussichtlich nicht angehoben.»

Die NZZamSonntag schreibt dazu: «Die voraussichtliche Nullrunde bei der PK Pro ist dicke Post für die Versicherten, die in den letzten sechs Jahren von den Schwyzern mit der «Überschussformel 50» angelockt worden waren. Die Formel versprach, bereits ab einem Deckungsgrad von 100% mehr als den Mindestzins auszuzahlen. Nun krebst man zurück. Laut Wehrli hat sein Abgang bei der PK Pro aber nichts mit den schlechten Neuigkeiten zu tun: «Ich habe mich aus persönlich-familiären Gründen im Dezember letzten Jahres zum Rücktritt entschieden.» Um die Nullrunde für 2008 überhaupt möglich zu machen, hat die Kasse das Reglement bereits auf den 1. November 2008 abgeändert.»

«Mit der absehbaren Nullrunde 2008 und dem neuen Zins-Modus bezahlen die Versicherten die Zeche für einen aggressiven Wachstumskurs. Die Kasse hat in den letzten sechs Jahren mit hohen Versprechen Jagd auf neue Kunden gemacht. Nicht nur die Finanzkrise, sondern überdurchschnittlich hohe Kosten bei unterdurchschnittlichen Kapitalerträgen bringen die Kasse nun in die Bredouille. Dies lässt die Vergangenheit aufleben: Die «Überschussformel 50» war schon zwischen 2000 und 2002 von der PK Plus angewendet worden. Das BSV hat die Kasse 2002 liquidiert. Die PK Plus hinterliess ein Loch von 3,7 Mio. Fr. Der Leiter der PK Plus, 2007 vom Strafgericht Zug wegen Veruntreuung und Misswirtschaft verurteilt, waltete fünf Jahre lang als Marketing- und Verkaufsleiter der PK Pro.»

Laut NZZ ist die Rückwirkung der Nullverzinsung gemäss Auskunft des BSV nach einem  Bundesgerichtsentscheid von 2005 zulässig. Allerdings bewirkt sie eine Ungleichbehandlung der Versicherten. Wer unterjährig die Pensionskasse verlassen hat, kam in Genuss der BVG-Mindestverzinsung.