«Obwohl sich der Bundesrat mit der Vorgabe eines BVG-Mindestzinses von 2,75% für das laufende Jahr bös verschätzt hat und nun korrigieren muss, wird vom seit Jahrzehnten praktizierten Konzept, dem Markt eine Leistungsvorgabe aufzuzwingen, nicht abgewichen», schreibt Werner Enz in der NZZ.