parlament Die Sozialkommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 9.1.08 die Botschaft zur Strukturreform beraten. in der Medienmitteilung heisst es dazu: » Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen bildete die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform, 07.055  s). Diese schlägt eine Stärkung der Aufsicht durch Kantonalisierung der direkten Aufsicht sowie eine Stärkung der Oberaufsicht durch Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission vor. Ausserdem sollen zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen geschaffen werden, wie sie auf dem Hintergrund der Vorgänge rund um die Fusion von Swissfirst mit der Bank am Bellevue im Herbst 2005 allerseits gefordert wurden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch Teil 3 des Publica-Gesetzes (Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes. Totalrevision, 05.073  n) beraten, der die Offenlegungspflicht der mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen betrifft. Die Diskussion um eine Offenlegungspflicht analog den Regeln im Bankenwesen hatte sie erstmals am 8./9. Januar 2007 geführt, nachdem diese Frage aus der Beratung des Publica-Gesetzes herausgenommen und in einen Teil 3 verschoben worden war. Die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten und wird an ihrer Sitzung vom 18. Februar 2008 Anhörungen durchzuführen.»

PW. Es wäre an dieser Stelle ein weiteres Mal die Frage zu stellen, was die SGK mit den «Vorgängen rund um die Swissfirst» überhaupt meint und wer «allerseits» ist, der die Verhaltensregeln fordert?

Medienmitteilung SGK-S