admin Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat den Bundesrat am 30. April 2007 ersucht, ihr zuhanden der Arbeitsgruppe BVG-Überschussverteilung einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen aus ihrer Inspektion zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge und über die Vollzugswirkung der Transparenzvorschriften zukommen zu lassen. Der nun vorliegende Bericht wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Privatversicherungen erstellt. Er zeigt auf, wie sich die Situation bei der Überschussverteilung und der Transparenz in diesem Bereich gegenüber den Verhältnissen vor 2004 verbessert hat, nachdem im Rahmen der 1. BVG-Revision auf den 1.4.2004 neue rechtliche Bestimmungen zur beruflichen Vorsorge in Kraft getreten waren

www.news.admin.ch – Bericht zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge
Bericht Ueberschussverteilung