Die bilanzielle Einordnung betrieblicher Altersversorgungs-Verpflichtungen gemäss
IAS 19 in beitrags- und in leistungsorientierte Pläne bereitet Unternehmen und
Kapitalmarktteilnehmern nach wie vor erhebliche Probleme. Die Ursache hierfür
liegt nicht zuletzt in den einschlägigen Vorschriften nach IAS 19 selbst
begründet, schreibt Prof. Thomas Berndt (Universität St. Gallen) im "Schweizer
Treuhänder" 1-2 2007 und er hält fest: "Jedenfalls zeigt das Beispiel der
Bilanzierung betrieblicher Altersversorgung vor allem zweierlei: Zum einen die
gravierenden Einflüsse, die internationale Bilanzierungsnormen auf das nationale
rechtliche und wirtschaftliche Umfeld haben können. Zum anderen, wie wichtig
eine umfassende Kommunikation der  tatsächlichen Auswirkungen dieser Normen für
die Unternehmen und Kapitalmarktteilnehmer ist."
Beitrag
von T. Berndt