Die Innovation 2. Säule hat sich an einer Tagung in Basel verdienstvollerweise mit internationalen Aspekten der beruflichen Vorsorge (aus Schweizer Sicht) auseinandergesetzt. Ein Thema, das trotz seiner Wichtigkeit längst nicht die Aufmerksamkeit erhält, die ihm angemessen wäre. An der Tagung wurden die massgeblichen EU-Richtlinien und ihre möglichen Auswirkungen auf die Schweiz behandelt, anhand praktischer Beispiele (Novartis und Bank Bär) aufgezeigt, wie international tätige Unternehmen die grenzüberschreitende Vorsorge regeln, die Probleme deutscher Grenzgänger mit ihrem Fiskus dargestellt und die in der Schweiz geltenden fiskalischen Regeln bezüglich der im Ausland einbezahlten Vorsorgebeiträge erläutert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind die neuen EU-Richtlinien mit ihren Möglichkeiten für paneuropäische Pensionskassen «Glücksfall oder Reinfall». Die eloquenten Ausführungen von Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba, deuteten eher auf letzteres hin. Kaum ein Dutzend paneuropäische Einrichtungen wurden nach Erlass der Richtlinie gegründete, und ihr Tätigkeitsfeld konzentriert sich wesentlich auf den Bereich GB / Irland. Kein Wunder, dass auch schweizerische Konzerne von eigenen europaweit tätigen Pensionskassen bislang Abstand genommen haben. Dass dennoch die Schweiz die diesbezüglichen Entwicklungen in der EU genauestens verfolgen sollten, eventuell auch den Nachvollzug bestimmter Vorschriften ins Auge fassen sollten, dafür plädierte insbesondere Hans-Rudolf Schuppisser, kürzlich pensionierter Vizedirektor des Arbeitgeberverbandes.

Das sollte zumindest mittelfristig auch zur Anerkennung der gesamten beruflichen Vorsorge der Schweiz als «betriebliche (ergänzende)» Altersvorsorge führen, die bekanntlich in ihrem obligatorischen Teil in der EU als «Sozialversicherung» eingestuft wird. Allerdings scheint das Thema in Bern nicht sehr weit oben auf der Traktandenliste zu stehen. Jedenfalls glänzte in Basel das BSV primär durch Abwesenheit.