Obwohl die Berufliche Vorsorge obligatorisch ist, also ein Zwangssparen für alle vorliegt, werden Versichertengruppen diskriminiert. Nicht alle erhalten den gleich hohen Zins ausbezahlt. Diese Ungleichbehandlung betrifft vor allem Auslandschweizer, die ihre Vorsorgegelder auf Freizügigkeitskonten deponieren müssen, solange sie im Ausland weilen. Laut dem K-Tipp liegen zur Zeit rund 20 Mrd. Franken auf Freizügigkeitskonten, gegenüber nur 11 Milliarden im Jahr 2000. In dieser Summe sind auch die zwangseingefrorenen BV-Guthaben der Auslandschweizer enthalten. Die Gelder auf diesen Konten werden mit 1,5% verzinst.

swissinfo – In Europa lebende Auslandschweizer bezüglich der 2. Säule diskriminiert