Seit 1. 1. 05 sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Loyalität in der Vermögensverwaltung bei Personalvorsorgeeinrichtungen in Kraft. Die Bestimmungen wurden mit dem Ziel erlassen, dass Vorsorgevermögen ausschliesslich ihrem Zweck entsprechend eingesetzt und Missbräuche bei Anlage und Verwaltung solcher Vermögen vermieden werden. Die Griffigkeit dieses Gesetzes wird zur Zeit einer Bewährungsprobe unterzogen, schreiben Roland Sauter und Emanuel Ullmann im "Schweizer Treuhänder".
Der Schweizer Treuhänder