Laut SGK sollen der Normalsatz der MWSt von 7,6 auf 8,3 Prozent, der reduzierte Satz von 2,4 auf 2,6 Prozent und der Sondersatz der Hotellerie von 3,6 auf 3,9 Prozent angehoben werden. Erwartet werden jährliche Mehreinnahmen von rund 2 Milliarden. Weil Volk und Stände zustimmen müssen, ist die Erhöhung frühestens auf Anfang 2010 möglich. Die SGK schlägt vor, die MWSt-Erhöhung auf sieben Jahre zu befristen. In Kraft treten soll die Zusatzfinanzierung überdies nur dann, wenn das Volk – voraussichtlich am 17. Juni – den mit dem Referendum bekämpften «Sparteil» der 5. IV-Revision gutheisst.
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