Parlament_56

Der Bundesrat hat die Botschaft "Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge" zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es gilt, den auf längere Sicht deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen. Der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge soll daher auf 6,4 Prozent per 1. Januar 2011 gesenkt werden.

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft stützt sich – wie schon
die Vernehmlassungsvorlage – auf die Empfehlungen der Eidgenössischen
Kommission für berufliche Vorsorge ab. Sie enthält im Wesentlichen
folgende Punkte:

  • Der Mindestumwandlungssatz soll in vier Schritten ab 1. Januar 2008
    bis zum Erreichen von 6,4% per 1. Januar 2011 gesenkt werden. Das
    geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% per 1. Januar 2014 vor.
  • Das in der Verfassung vorgegebene Leistungsziel – BVG-Rente deckt
    zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten
    BVG-Lohns – kann auch mit dem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht
    werden. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, im Gesetz flankierende
    Massnahmen vorzuschreiben. Es bleibt den Vorsorgeeinrichtungen jedoch
    frei gestellt, kassenspezifische und ihrer Finanzlage angemessene
    Lösungen zur Sicherstellung einer bestimmten Rentenhöhe zu ergreifen
    und zu finanzieren. Genügende Reserven vorausgesetzt, ist auch die
    Beibehaltung des bisherigen Umwandlungssatzes möglich.
  • Ein Bericht des Bundesrates ans Parlament im 5-Jahresrhythmus soll
    es diesem ermöglichen, über die Höhe des Mindestumwandlungssatzes in
    den Folgejahren zu entscheiden. Der Bericht wird sich insbesondere mit
    der Entwicklung der wichtigsten Parameter des Umwandlungssatzes
    befassen, nämlich mit dem technischen Zinssatz und der Lebenserwartung.
    Er wird auch Angaben über die Einhaltung des Leistungsziels enthalten.
    Der erste Bericht ist für 2009 geplant.
  • Das ordentliche Rentenalter in der beruflichen Vorsorge soll künftig automatisch an jenes in der AHV angepasst werden.

Die Gesetzesänderungen sollen auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten