Aktualisiert: 10.5.2012
Umwandlungssatz /
Bericht über die Zukunft der 2. Säule
Der Umwandlungssatz - oder genauer der Mindestumwandlungssatz - gibt an, zu welchem Satz das in der Pensionskasse angesparte Altersguthaben in eine Rente gewandelt wird. Bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken ergibt sich bei einem Mindestumwandlungssatz von 7 Prozent eine jährliche Rente von mindestens 7000 Franken. Die Pensionskassen können auch höhere Renten gewähren, falls ihre finanzielle Situation dies erlaubt.
Bei der Inkraftsetzung des BVG im Jahre 1985 wurde der Umwandlungssatz durch den Bundesrat auf 7,2 Prozent festgesetzt. Im Rahmen der 1. BVG-Revision wurde die Kompetenz zur Festsetzung des Satzes an das Parlament übertragen und gleichzeitig eine schrittweise Sekung bis 2014 auf 6,8% beschlossen. Diese Senkung erwies sich als nicht ausreichend, da die Zinssätze auf breiter Front seit Ende der 90er Jahre deutlich zurückgegangen sind. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung weiterhin an. Das Parlament hatte deshalb Ende 2008 eine erneute Anpassung auf 6,4% beschlossen.
Im Rahmen der 1. BVG-Revision wurde auch beschlossen, dass der Umwandlungssatz neu per Gesetz statt mit einer Verordnung festzusetzen sei und damit nicht mehr in der Kompetenz des Bundesrates liegt. Deswegen konnten Gewerkschaften und Linksparteien gegen den Beschluss des Parlaments im Dezember 2008 das Referendum ergreifen. Im März 2010 wurde die vom Parlament beschlossene Senkung vom Volk deutlich abgelehnt.
Allerdings blieben damit die Probleme bestehen. Der aktuell geltende Rentensatz ist zu hoch. Er basiert auf Erwartungen über die zu erzielenden Kapitalerträge, die seit zehn Jahren nur noch in Ausnahmejahren erfüllt werden. Die Folgen sind nicht ausreichend finanzierte Pensionskassen. Viele Kassen erleiden mit jeder Pensionierung sogenannte Pensionierungsverluste, weil die reglementarisch festgesetzte Rente aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu hoch ist. Diese Verluste tragen die aktiv Versicherten. Es kommt zu unerwünschten Solidaritätsleistungen zwischen den Generationen.
Ende 2011 hat der Bundesrat einen "Bericht zur Zukunft der 2. Säule" veröffentlicht. Er enthält eine umfassende Auflistung aller derzeit offenen Fragen im Bereich berufliche Vorsorge. Dazu gehört auch das ungelöste Problem Umwandlungssatz. Die eingeladenen Institutionen konnten bis Ende April in einer Anhörung ihre Meinung dazu äussern.
Der Arbeitgeberverband, der Versicherungsverband, der Gewerbeverband sowie die Fachverbände haben unisono eine Sekung des Satzes als unumgänglich und dringend erklärt. Das Vorsorgeforum teilt diese Meinung.
Der Gewerkschaftsbund und die SP haben sich strikte dagegen ausgesprochen. Travail.Suisse, der KV und andere Arbeitnehmerorganisaitonen anerkennen die Notwendigkeit einer Senkung aufgrund der Zunahme der Lebenserwartung sowie der Kapitalmarktsituation, machen aber ihre Zustimmung zu einer Senkung abhängig von einer Aenderung des geltenden Regimes bei der Mindestquote, zudem fordern sie eine Senkung der Vermögensverwaltungskosten. Auf welche Weise das geschehen soll lassen sie allerdings offen.
Zahlreiche Pensionskassen haben bereits ihren Umwandlungssatz deutlich unter 6,8% gesenkt, teilweise sogar bereits unter 6%. Dazu gehören die Pensionskasse SBB (5,8%) und die Pensionskase der UBS (5,4%). Sie können dies als sog. umhüllende Kassen tun. Der gesetzlich festgelegte Mindestsatz gilt lediglich für den obligatorischen Teil der Vorsorge. Kassen, welche Leistungen über das BVG-Obligatorium hinaus erbringen, können den Satz unterschreiten sofern garantiert ist, dass für den obligatorischen Bereich des gesetzliche Minimum erbracht wird. Man spricht hier vom Anrechnungsprinzip.
Der technisch überhöhte Umwandlungssatz führt zu einer massiven Umverteilung zwischen Aktiven und Rentenbezügern. Die CS schätzt den Betrag auf jährlich 3,5 Mrd. Franken.
Grundlagen
Die Höhe des Umwandlungssatzes wird im wesentlichen durch zwei Grössen bestimmt: die erwartende zukünftige Verzinsung des Altersguthabens und die durchschnittliche Lebenserwartung der Rentner. Beide Elemente sind nicht einfach zu bestimmen. Bei der Lebenserwartung kann zwar auf statistische Erfahrungswerte zurück gegriffen werden, doch muss auch die stete Zunahme berücksichtigt werden. Noch schwerer ist die künftige Zinsentwicklung vorauszusehen. Wie sich die Kapitalverzinsung in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten gestalten wird, kann bestenfalls grob geschätzt werden.
Trotz dieser Unsicherheiten darf eine einmal gewährte Rente kaum mehr gesenkt werden. Der beim Beginn der Rente festgesetzte Umwandlungssatz gilt für die gesamte Laufdauer der Rente resp. bis zum Tod der Rentner und deren Ehepartner. Ist der Satz zu hoch angesetzt, so erleidet die Pensionskasse Verluste, welche von den aktiv Versicherten (den Beitragszahlern und dem Arbeitgeber) gedeckt werden müssen. Viele Pensionskassen haben einen Rentneranteil von deutlich über 50 Prozent an den Versicherten. Die den Aktiven damit übertragene Verpflichtung kann deshalb ihre eigene Vorsorge schmälern. Hingegen kann eine Kasse im Falle von Ueberschüssen jederzeit den Rentnern zusätzliche Leistungen zukommen lassen. Ein realistisch angesetzter Mindestumwandlungssatz liegt deshalb im Interesse der finanziellen Sicherheit der Pensionskassen und ist Grundlage eines fairen Ausgleichs zwischen den Generationen.
Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule
- Anhörung zum Zukunftsbericht
- Stellungnahmen zum Zukunftsbericht
- Stellungnahme Travail.Suisse
- Forderung der bürgerlichen Parteien nach raschem Handeln
- Pensionskassenverband ASIP zur Zukunft der 2. Säule
- Medienanlass des Arbeitgeverbands
- Medienanlass des Gewerkschaftsbundes
Informationen
- BVG Art. 14, Höhe der Altersrente
- Website BSV
- Meldungen zum Thema Umwandlungssatz auf dieser Website
Parlament
- Motion FDP zur Entpolitisierung des UWS
- Parlament. Initiative Bortoluzzi für ein BVG ohne technische Parameter. Kommentar Ender zur Initiative
Diverses Material / Umverteilung
Der PK-Experte Olivier Deprez und Jorge Serra, Generalsekretär des VPOD, haben in einem gemeinsamen, in der NZZ publizierten Artikel einen Vorschlag für eine Senkung des UWS auf 6,2% entwickelt, der zur Abfederung des unmittelbaren Uebergangs die Einrichtung eines Pools vorsieht. Link.
Der Schweiz. Gewerkschaftsbund hat an einer Pressekonferenz vom 19.3.2012 umfangreiches Material zur Begründung seiner Ablehnung einer Anpassung des Umwandlungssatzes vorgelegt. Link.
Berechnungen der Credit Suisse sowie von avenir suisse über die mit einem überhöhten Umwandlungssatz verbundene Umverteilung.
Medien
- 22.4.12: NZZ Interview mit Colette Nova: So fährt man den Karren an die Wand"
- 8.11.11 Interview mit Colette Nova, BSV, zum UWS
- 11.7.11, NZZ, Die nächste Runde im UWS-Poker
- 6.8.11, NZZ, Neuauflage der UWS-Diskussion
- 13.8.11, baz, Interview mit Rudolf Rechsteiner, Präsident SGB
- 14.8.11, Der Sonntag, Interview mit Daniel Lampart, Oekonom SGB
- AZ, UWS nicht in Stein gemeisselt
Verbände
- 15.8.11, ASIP, Reaktion auf Interview Rechsteiner
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Material zum Abstimmungskampf 2010
Unterlagen Pressegespräch Vorsorgeforum
Das Vorsorgeforum hat am 15. Januar in Bern ein Pressegespräch zum Umwandlungssatz durchgeführt. Die Unterlagen können mit den unten stehenden Links herunter geladen werden. An diesem Pressegespräch haben der Pensionskassenverband ASIP, der Versicherungsverband SVV und die Kammer der Pensionskassen-Experten teilgenommen. Alle waren sich unisono einig, dass der Satz zwingend gesenkt werden muuss.
Unterlagen deutsch: Referenten / Pressemitteilung / Unterlagen ASIP / Unterlagen SVV / Unterlagen Experten-Kammer, Text Kammer
Unterlagen französisch: Documents
Stephan Gerber, Präsident der Kammer der Pensionskassen-Experten, hat am Pressegespräch ein Referat gehalten, das hier online verfolgt werden kann:
Material zum Thema
Bund / Parlament
Berufliche Vorsorge. Mindestumwandlungssatz
Text des revidierten Gesetzes: pdf
- Behandlung im Ständerat. 12.06.2007. Ratsprotokoll
- Behandlung im Nationalrat. 24,9.2008. Ratsprotokoll
- Behandlung im Ständerat. Differenzbereinigung. 11.12.2008. Ratsprotokoll
Faktenblatt des BSV zum Umw. Satz
Referendum
- Stellungnahme des Vorstands des Schweiz. Gewerkschaftsbundes
- Mitteilung der Unia
- K-Tipp
- B+B Vorsorge
Stellungnahmen gegen das Referendum
- Kammer der Pensionskassen-Experten. pdf
- Schweiz. Pensionskassenverband ASIP. pdf
- Schweiz. Versicherungsverband. Mitteilung
Unterlagen des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV
- Referat Bruno Pfister, CEO Swis Life
- Positionen der Versicherungswirtschaft 1/2009
- Broschüre «Ja zum fairen Umwandlungssatz»
- Argumentarium «Vorwürfe gegen Lebensversicherer»
Website Faire-Renten







