Aktualisiert: 15.8.2011
Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz - oder genauer der Mindestumwandlungssatz - gibt an, zu welchem Satz das in der Pensionskasse angesparte Altersguthaben in eine Rente gewandelt wird. Bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken ergibt sich bei einem Mindestumwandlungssatz von 7 Prozent eine jährliche Rente von mindestens 7000 Franken. Die Pensionskassen können auch höhere Renten gewähren, falls ihre finanzielle Situation dies erlaubt.
Bei der Inkraftsetzung des BVG im Jahre 1985 wurde der Umwandlungssatz durch den Bundesrat auf 7,2 Prozent festgesetzt. Im Rahmen der 1. BVG-Revision wurde die Kompetenz zur Festsetzung des Satzes an das Parlament übertragen und gleichzeitig eine schrittweise Sekung bis 2014 auf 6,8% beschlossen. Diese Senkung erwies sich als nicht ausreichend, da die Zinssätze auf breiter Front seit Ende der 90er Jahre deutlich zurückgegangen sind. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung weiterhin an. Das Parlament hat deshalb Ende 2008 eine erneute Anpassung auf 6,4% beschlossen.
Im Rahmen der 1. BVG-Revision wurde auch beschlossen, dass der Umwandlungssatz neu per Gesetz statt mit einer Verordnung festzusetzen sei und damit nicht mehr in der Kompetenz des Bundesrates liegt. Deswegen konnten Gewerkschaften und Linksparteien auch gegen den Beschluss des Parlaments im Dezember 2008 das Referendum ergreifen. Im März 2010 wurde die vom Parlament beschlossene Senkung deutlich abgelehnt.
Allerdings blieben damit die Probleme bestehen. Der aktuell geltende Rentensatz ist zu hoch. Er basiert auf Erwartungen über die zu erzielenden Kapitalerträge, die seit zehn Jahren nur noch in Ausnahmejahren erfüllt werden. Die Folgen sind nicht ausreichend finanzierte Pensionskassen. Viele Kassen erleiden mit jeder Pensionierung sogenannte Pensionierungsverluste, weil die versprochene Rente aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu hoch ist. Diese Verluste tragen die aktiv Versicherten. Es kommt zu unerwünschten Solidaritätsleistungen zwischen den Generationen.
Im Rahmen eines umfassenden Berichts über die Lage der beruflichen Vorsorge will der Bundesrat im Herbst 2011 auch das Thema Anpassung des Umwandlungssatzes neu aufrollen und neue Vorschläge unterbreiten. Diverse Gewerkschaftsvertreter haben in den Medien bereits angekündigt, dass nach ihrer Meinung gegenwärtig eine Senkung nicht in Frage kommt.
Grundlagen
Die Höhe des Umwandlungssatzes wird im wesentlichen durch zwei Grössen bestimmt: die erwartende zukünftige Verzinsung des Altersguthabens und die durchschnittliche Lebenserwartung der Rentner. Beide Elemente sind nicht einfach zu bestimmen. Bei der Lebenserwartung kann zwar auf statistische Erfahrungswerte zurück gegriffen werden, doch muss auch die stete Zunahme berücksichtigt werden. Noch schwerer ist die künftige Zinsentwicklung vorauszusehen. Wie sich die Kapitalverzinsung in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten gestalten wird, kann bestenfalls grob geschätzt werden.
Trotz dieser Unsicherheiten darf eine einmal gewährte Rente kaum mehr gesenkt werden. Der beim Beginn der Rente festgesetzte Umwandlungssatz gilt für die gesamte Laufdauer der Rente resp. bis zum Tod der Rentner und deren Ehepartner. Ist der Satz zu hoch angesetzt, so erleidet die Pensionskasse Verluste, welche von den aktiv Versicherten (den Beitragszahlern und dem Arbeitgeber) gedeckt werden müssen. Viele Pensionskassen haben einen Rentneranteil von deutlich über 50 Prozent an den Versicherten. Die den Aktiven damit übertragene Verpflichtung kann deshalb ihre eigene Vorsorge schmälern. Hingegen kann eine Kasse im Falle von Ueberschüssen jederzeit den Rentnern zusätzliche Leistungen zukommen lassen. Ein realistisch angesetzter Mindestumwandlungssatz liegt deshalb im Interesse der finanziellen Sicherheit der Pensionskassen und ist Grundlage eines fairen Ausgleichs zwischen den Generationen.
Informationen
- BVG Art. 14, Höhe der Altersrente
- Website BSV
Medien
- 11.7.11, NZZ, Die nächste Runde im UWS-Poker
- 6.8.11, NZZ, Neuauflage der UWS-Diskussion
- 13.8.11, baz, Interview mit Rudolf Rechsteiner, Präsident SGB
- 14.8.22, Der Sonntag, Interview mit Daniel Lampart, Oekonom SGB
- AZ, UWS nicht in Stein gemeisselt
Verbände
- 15.8.11, ASIP, Reaktion auf Interview Rechsteiner
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Material zum Abstimmungskampf 2010
Unterlagen Pressegespräch Vorsorgeforum
Das Vorsorgeforum hat am 15. Januar in Bern ein Pressegespräch zum Umwandlungssatz durchgeführt. Die Unterlagen können mit den unten stehenden Links herunter geladen werden. An diesem Pressegespräch haben der Pensionskassenverband ASIP, der Versicherungsverband SVV und die Kammer der Pensionskassen-Experten teilgenommen. Alle waren sich unisono einig, dass der Satz zwingend gesenkt werden muuss.
Unterlagen deutsch: Referenten / Pressemitteilung / Unterlagen ASIP / Unterlagen SVV / Unterlagen Experten-Kammer, Text Kammer
Unterlagen französisch: Documents
Stephan Gerber, Präsident der Kammer der Pensionskassen-Experten, hat am Pressegespräch ein Referat gehalten, das hier online verfolgt werden kann:
Material zum Thema
Bund / Parlament
Berufliche Vorsorge. Mindestumwandlungssatz
Text des revidierten Gesetzes: pdf
- Behandlung im Ständerat. 12.06.2007. Ratsprotokoll
- Behandlung im Nationalrat. 24,9.2008. Ratsprotokoll
- Behandlung im Ständerat. Differenzbereinigung. 11.12.2008. Ratsprotokoll
Faktenblatt des BSV zum Umw. Satz
Referendum
- Stellungnahme des Vorstands des Schweiz. Gewerkschaftsbundes
- Mitteilung der Unia
- K-Tipp
- B+B Vorsorge
Stellungnahmen gegen das Referendum
- Kammer der Pensionskassen-Experten. pdf
- Schweiz. Pensionskassenverband ASIP. pdf
- Schweiz. Versicherungsverband. Mitteilung
Unterlagen des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV
- Referat Bruno Pfister, CEO Swis Life
- Positionen der Versicherungswirtschaft 1/2009
- Broschüre «Ja zum fairen Umwandlungssatz»
- Argumentarium «Vorwürfe gegen Lebensversicherer»
Website Faire-Renten












