Die Oberaufsichtskommission informiert, dass die Weisungen „W-04/2013 Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle“ vom 28.10.2013 angepasst wurden.

Per 1. April 2016 sind die Änderungen in Art. 89a ZGB betreffend Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in Kraft getreten. EXPERTsuisse hat deshalb den Schweizer Prüfungshinweis 40 (PH 40) per 26. Januar 2017 angepasst und die Sammlung der Testate für die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen ergänzt. Im Zuge dieser Anpassungen hat die OAK BV die Weisungen W-04/2013 „Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle“ aktualisiert. Die revidierten Weisungen W-04/2013 traten am 1. Februar 2017 in Kraft.

  Revidierte Weisung