imageDie Stiftungsaufsicht der beiden Basel senkt auf Anfang 2015 ihre Gebühren für die ihr unterstellten gemeinnützigen Stiftungen um rund 15 Prozent. Zudem beantragt sie den beiden Kantonsregierungen, die Entschädigungen für die Mitglieder ihres Verwaltungsrats zu reduzieren.

Einzelne Beträge will die BSABB derzeit nicht nennen, da der Entscheid der Regierungen noch aussteht, wie BSABB-Verwaltungsratspräsident Felix Uhlmann auf Anfrage sagte. Rechnet man aber auf die bisherigen Entschädigungen den bisher geleisteten Aufwand um, ergebe sich ein Stundenansatz bei allen Mitgliedern von 200 bis 250 Franken.

Diesen Ansatz erachte der Verwaltungsrat für vergangene wie auch künftige Leistungen als angemessen, heisst es in der Mitteilung. Die den Regierungen jetzt beantragten verminderten Entschädigungen stützten sich im übrigen auf die bisherigen Erfahrungen sowie einen Vergleich mit Aufsichtsbehörden anderer Kantone, namentlich des Kantons Zürich.

Die bisherigen – von den zwei Kantonsregierungen genehmigten – Entschädigungen hätten demgegenüber dem erheblichen Zeitaufwand Rechnung getragen, der beim Aufbau der neugegründeten Stiftungsaufsicht entstanden sei. Die wesentliche Aufbauarbeit sei in den letzten drei Jahren geleistet worden, und eine Senkung erscheine nun sachgerecht.

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