BernDie in erster Lesung vom Berner Kantonsparlament genehmigte Totalrevision des Pensionskassengesetzes basiert auf einer Mischung aus Teil- und Vollkapitalisierung. Demnach müssen die beiden Kassen innerhalb von 20 Jahren einen Deckungsgrad von 100 Prozent erreichen.

Das neue Gesetz sieht überdies den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vor. Um diesen Wechsel für alle fair zu gestalten, soll der Kanton eine Übergangseinlage von 500 Millionen Franken leisten. Zudem steigt für die Versicherten der Bernischen Pensionskasse (BPK) das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre. Die Änderungen haben also spürbare Folgen für Kantonsangestellte.

Aber auch der Kanton wird zur Kasse gebeten. Dieser soll gemäss der Vorlage bei einem technischen Zinssatz von 3,0 Prozent 1,7 Milliarden Franken für eine Schuldanerkennung aufbringen. Mit der Schuldanerkennung, einem Kernelement, soll die Unterdeckung bei den Rentnerinnen und Rentnern behoben werden. Die Regierung hatte 2,1 Milliarden Franken einschiessen wollen, die SVP lediglich 1,3 Milliarden Franken.

In der Schlussabstimmung passierte die Kommissionsvorlage mit 74 Ja- gegen 62 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen. Für die Vorlage sprachen sich BDP, FDP, GLP/CVP, EVP, EDU und die Grünen aus. Dagegen waren die SVP und die SP.

  Berner Zeitung