SGK-N: Kommissionsinitiative Legal Quote
Auf Antrag ihrer Subkommission „BVG“ hat die SGK-NR ohne Gegenstimme eine Kommissionsinitiative zum Thema „Legal Quote“ mit folgenden Wortlaut beschlossen: „Mit einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG werden folgende Bestimmungen das Geschäft mit der beruflichen Vorsorge betreffend geändert: 1. Die Verwaltungskosten auf Stufe Versicherer werden neu ex ante im Versicherungsvertrag vereinbart und nachträgliche Defizite dürfen nicht zulasten der Überschussbeteiligung verrechnet werden. 2. Die Legal Quote basiert auf der ertragsbasierten Methode und ist so festzulegen, dass die Aufteilung zwischen Versicherern und Versicherten stets gleich berechnet wird. 3. Die Höhe der Legal Quote wird überprüft und allenfalls in ihrer Höhe angepasst.“ Für die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage braucht es noch die Zustimmung der ständerätlichen SGK.
Okt 15, 2010 at 16:47 in
Assekuranz,
Gesetzgebung | Comments Off
Email Article
Print Article |
Permalink 








